Ein solches Absehen von der Erhebung der umstrittenen und angreifbaren Ausgleichsbeträge halten wir auch für geeignet, den Frieden im Ort (auch gerade in Wahlkampfzeiten) zu bewahren.
Die Bürgerinitiative ‚Königswinter Inititative Altstadt‘ (KIA) versucht zu erreichen, dass auf die Erhebung von Ausgleichszahlungen bei der Einzelfallbetrachtung im Zuge der Widerspruchsbescheide vollständig verzichtet wird. Die Bodenwerte sind entsprechend zu korrigieren! Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber ein derartiges Absehen von der Festsetzung des Ausgleichsbetrages ausdrücklich vorsieht (§155 Abs.3 BauGB), vor allem aber die angemessene Einzelfallbetrachtung und gründliche Abwägung. Die Abwägung darf nicht vom Stadtinteresse an Geldeinnahmen bestimmt sein, sondern hat gerecht und fair zu erfolgen!
Sollte sich jetzt noch jemand fragen, warum wir für unsere Homepage den Namen „palermo-am-rhein.de“ gewählt haben? Wir meinen, das vorstehend Dargelegte spricht hinreichend für sich, oder? Ansonsten lesen Sie auch gerne die weiteren Beiträge betroffener Bürger der Altstadt Königswinter auf den Seiten unserer Homepage!
Prof. Dr. med. Kay Steen