Vieles wäre zu sagen, doch nennen wir hier nur beispielhaft einige bis heute von der Stadt Königswinter unzureichend beantwortete Fragen:

a) Warum wurden die ehemals 2 Sanierungsgebiete nun in (einige wenige) Zahlzonen und überwiegende Nichtzahlzonen aufgeteilt und nach welchem unerforschlichen Ratschluss der Stadt und/oder des Gutachterausschusses?

b) Warum sollen nur die Eigentümer von 12% der Altstadtflächen im Sanierungsgebiet zahlen, während 88 Prozent frei ausgehen – was angesichts der grandios gescheiterten Stadtsanierung allemal gegenüber allen Eigentümern das einzig Faire wäre?

c) Wie kommt es, dass 78% der Sanierungs-Fördermittel in solche Teile der Altstadt geflossen sind, die jetzt keine Ausgleichszahlungen wegen angeblicher Bodenwertverbesserung leisten müssen? In Zone 3, zu der ein Teil der Drachenfelsstraße sowie der Marktplatz gehören, mithin also das touristische Zentrum!, sind es lediglich vier Eigentümer kleiner Grundstücke, die zu zahlen haben. Wem soll das denn plausibel erscheinen?

d) Soll die Rheinallee als Aushängeschild der Stadt, in den letzten 13 Jahren so viel an Wert gewonnen haben, dass die privaten Anwohner jetzt dafür Zahlungsbescheide erhalten? Nichts ist einfa-cher als dies zu widerlegen! So war die Rheinallee gar nicht Teil der Sanierungsmaßnahmen, wäh-rend zugleich einer ihrer schönsten Bestandteile – der Berliner Platz – mit seinen Grünanlagen und Erholungszonen mit einem Aquarium zugebaut wurde, das auch anderswo in der Altstadt gut hätte stehen können. Eine allen Menschen dienende schöne Erholungsfläche wurden dem Gewinnstre-ben eines Konzerns geopfert, also soll der doch für die deutliche Erhöhung des Grundstücksbo-denwertes zahlen!

e) Warum gehört die „Villa Leonhart“, die sehr viel öffentliches Geld verschlang, nicht zu einer Zahlzone? Wurden die Mittel also verschwendet, da sie keine Bodenwerterhöhung bewirkten?

f) Warum werden bei der Erhebung der Ausgleichsbeträge manche Grundstücke der Rheinallee oder der (nichts zahlenden) Hauptstraße zugeordnet, obwohl sie klar zur Generalkonsul-von-Weiß-Straße gehören, die mit einem Teil ihrer Anlieger zur Zahlungspflicht verdammt ist?

g) Warum wird die Generalkonsul-von-Weiß-Straße als Teil der Stadtsanierung eingestuft, obwohl doch die seinerzeitigen Straßenschäden überwiegend vom intensiven Busverkehr verursacht wur-den und damit in die normale Straßenunterhaltspflicht der Stadt fielen? Weitere begrenzte Schäden resultierten aus dem Baustellenverkehr einer Privatmaßnahme, wofür die betreffende Baufirma bereits den größten Teil der Straßeninstandsetzung bezahlt hat! Will sich die Stadt die Straße sozusagen zweimal bezahlen lassen: einmal von der Baufirma und einmal von einigen Anliegern?

h) Aus welchem nachvollziehbaren Grund fallen Bereiche wie die Fußgängerzone (immerhin das Zentrum der Altstadt!), nahezu die gesamte Hauptstraße, die ganze Bahnhofstraße sowie der Großteil der Winzerstraße (etc.) unter den „Verzicht auf Ermittlung der Endwerte“ und damit unter die Zahlungsbefreiung, obwohl sie – wenn überhaupt jemand – sicherlich auch von den sogenann-ten Sanierungsmaßnahmen profitiert haben? Dies alles und vieles mehr stellt nach unserer Ansicht einen in jeder Hinsicht inakzeptablen Zustand dar. Sofern es irgendwelche positiven Folgen der Sanierung nachweislich gegeben hat, sind sie im Sinne einer gerechten Verteilung der Ausgleichszahlungen und nach sorgfältiger Einzelfallprüfung gerecht zu verteilen, nicht aber nach einem willkürlich wirkenden Zufallsprinzip!

Barbara Grieche-Lischka & Gerhard Lischka

Thomas Grieche & Christina Grieche

Rheinallee 18. 53639 Königswinter